Stevia: Kalorienfreie Süße aus Paraguay

© Petra Helmreich www.yerbabuena-shop.net

Stevia (Stevia rebaudiana Bertoni),

diese kleine bis zu 1 m hohe, krautige Pflanze, wird seit Jahrhunderten von der indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens als natürliches Süßungsmittel, Bonbon-Ersatz und als Heilkraut verwendet.

Ka’a He’e = süßes Kraut, wird die Pflanze bei den Guaraní-Indianern Paraguays genannt. Steviablätter – ob frisch vom Strauch oder getrocknet – süßen 15x süßer als herkömmlicher Zucker, und dies bei gerade mal NULL Kalorien!

Doch Stevia ist weit mehr als nur Zuckerersatz für kalorienbewußte Menschen, sondern auch ein großer Segen für Diabetiker, da Stevia auch heilende Wirkungen besitzt.

Stevia

· ist plaquehemmend und beugt somit Karies vor,

· enthält NULL Kalorien,

· wirkt regulierend auf den Blutzuckerspiegel,

· ist verdaungsfördernd,

· wirkt antibakteriell,

· ist nachweislich frei von unerwünschten Nebenwirkungen.

Steviosid – das weiße Pulver

Bei der industriellen Verarbeitung der Steviapflanze wird durch einen sehr aufwändigen Extraktionsprozess ein reines, weißes Pulver – das so genannte Steviosid gewonnen. Die Süß-kraft von Steviosid liegt um 250-300-mal höher als industrieller Zucker und wird zur Weiterverarbeitung in der Kosmetik oder Tiermedizin oder auch zur Herstellung von Steviaprodukten, wie Pulver und Tropfen verwendet.

Doch lassen Sie sich nicht täuschen, denn mehr bedeutet nicht gleich besser! Aufgrund der extrem hohen Konzentration ist reines Steviosid nicht zum süßen geeignet, da es sich äußerst schlecht dosieren lässt und dadurch schnell einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt. Darüber hinaus besitzt Steviosid nicht mehr die heilenden Wirkungen der getrockneten Steviablätter.

Stevia in der EU

Trotz zahlreicher, wissenschaftlicher Untersuchungen, welche die positiven und sogar heilenden Eigenschaften von Stevia bestätigen, ruht die Zulassung von Stevia in der EU noch immer – nicht zuletzt aufgrund des erfolgreichen Widerstands der Süßstoffindustrie. Der Verkauf von Stevia – als Süßungs- oder Lebensmittel – ist daher innerhalb der EU untersagt.

Gleichwohl darf Stevia für kosmetische Zwecke (z.B. Badezusatz, Mundhygiene etc.) gehandelt werden und auch der Besitz sowie der Kauf von Stevia sind erlaubt. Original Stevia und Steviaprodukte in mehrfach ausgezeichneter Qualität können vollkommen legal, direkt aus dem Herkunftsland Paraguay bei www.yerbabuena-shop.net bezogen werden.

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